1. Geltung der Bedingungen
    Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
    
    2. Auftragserteilung
    Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene
    Aufträge gelten als verbindlich.
    
    Der Auftraggeber (folgend als AG bezeichnet) hat den AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung
    zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu
    ermöglichen.
    
    Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener
    Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
    
    3. Vollmacht
    Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
    
    4. Zahlungsbedingungen
    Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung oder Zusendung und Eingang des Gutachtens beim AG (z.B. per Post oder E-Mail) unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die
    Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
    
    Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
    
    5. Sachverständigenhonorar
    Bei Schadengutachten berechnet sich das Sachverständigenhonorar auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall
    die kalkulierten Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Unsere
    Liste über das erhobene Honorar händigen wir gern in unseren Geschäftsräumen aus.
    
    6. Stornierung
    Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 150,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach
    Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
    
    7. Gutachtenerstellung
    Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein
    weiteres Duplikat und der Bilddateien verbleiben beim AN.
    
    8. Gutachtenversand
    Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
    
    9. Haftung
    Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine
    Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern
    es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    
    10. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    
    11. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
    Gerichtsstand für Kaufleute ist Augsburg.
    
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
    Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    
    Stand 01.01.2019