Sie sind der Fahrzeugbesitzer oder Inhaber einer Werkstatt?
Sie benötigen als Angebot oder zur Abrechnung mit ihrem Kunden einen Kostenvoranschlag ("Kurzgutachten")?
Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln, ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Rufen Sie mich hierzu gerne an.
Was tun nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Dann nehmen Sie Ihr Recht zur Wahl eines objektiven und neutralen Kfz-Gutachters in Anspruch.
So können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Also wählen Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihren Kfz-Sachverständigen selbst – unabhängig von Versicherungen. So können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, haben und zur Regulierung ein Gutachten eines Kfz-Sachverständiger/Kfz-Gutachter benötigen - dann treten Sie mit mir in Kontakt.
Sie benötigen für ein Kraftfahrzeug ein Wertgutachten, eine Bewertung oder eine Reparaturbestätigung? Dann bin ich gerne für Sie da.
Eine Bewertung macht dann Sinn, wenn Sie z.B. Ihr Auto verkaufen wollen und den bestmöglichsten Preis erzielen wollen. Mit unserer Bewertung haben Sie eine gute Verhandlungsbasis.
Bei Verhandlungen mit der Versicherung oder Banken können Sie zudem konkret den Wert Ihres Fahrzeugs nachweisen.